BundesrechtKundmachungenPrivilegien und Immunitäten der Donaukommission

Privilegien und Immunitäten der Donaukommission

In Kraft seit 20. März 1986
Up-to-date

Art. 1

20.03.1986

Nach Mitteilung des Direktors der Donaukommission hat Rumänien am 18. Juni 1981 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Donaukommission (BGBl. Nr. 249/1965) hinterlegt.