Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich durch den Verfassungsgerichtshof
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Oktober 1986, V 27/86-6, die Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 17. August 1976, Zl. 69.164/3-IV/5-1976, über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich als gesetzwidrig aufgehoben.