BundesrechtKundmachungenAufhebung der Verordnung über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich durch den Verfassungsgerichtshof

Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich durch den Verfassungsgerichtshof

In Kraft seit 31. Dezember 1986
Up-to-date

Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Oktober 1986, V 27/86-6, die Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 17. August 1976, Zl. 69.164/3-IV/5-1976, über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich als gesetzwidrig aufgehoben.