VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Virgen
Vorwort
Art. 1
20.12.1986
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. September 1986, V 8,9/86-8, dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie zugestellt am 21. November 1986, das Wort „ , Virgen-Dorf'' in der Z 3 des § 1 Abs. 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Virgen (Bezirk Lienz, Osttirol) vom 28. Juli 1982, mit welcher, gestützt auf § 52 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind, untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.