BundesrechtKundmachungenKompetenzfeststellung durch den VfGH

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

In Kraft seit 01. März 1977
Up-to-date

Art. 1

„Die Regelung der Zuordnung der zum Gemeinderat Wahlberechtigten zu Wahlsprengeln fällt gemäß Art. 115 Abs. 2 B-VG in die Zuständigkeit der Länder.“