BundesrechtKundmachungenNiederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger

Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger

In Kraft seit 11. Juni 1975
Up-to-date

Art. 1

11.06.1975

Der Art. 2 des österreichisch-schweizerischen Niederlassungsvertrages, RGBl. Nr. 70/1876, ist auf Grund allgemein anerkannter Regeln des Völkerrechts (Art. 9 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929) bis auf Widerruf nicht mehr anwendbar.