BundesrechtKundmachungenKompetenzfeststellung durch den VfGH

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

In Kraft seit 22. Mai 1971
Up-to-date

Art. 1

„Die Regelung der Heranbildung von Sportlehrern und Leibeserziehern unter Verfolgung pädagogischer und erzieherischer Ziele ist eine Angelegenheit auf dem Gebiete des Schulwesens nach Art. 14 B-VG“