Vorwort
„Liegenschaftseigentümer gesetzlich zu verpflichten, Abgabebriefkästen (Hausbrieffachanlagen) anzubringen, fällt gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 9 B.-VG. ('Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen') in die Zuständigkeit des Bundes.“