BundesrechtKundmachungenPrivilegien und Immunitäten der EFTA

Privilegien und Immunitäten der EFTA

In Kraft seit 07. August 1970
Up-to-date

Art. 1

07.08.1970

Nach Mitteilung der Regierung Schwedens hat Island am 19. Mai 1970 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 142/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 124/1963) hinterlegt.

Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 21 am selben Tag für Island in Kraft getreten.