BundesrechtKundmachungenKompetenzfeststellung durch den VfGH

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

In Kraft seit 13. Dezember 1968
Up-to-date

Art. 1

„Die Regelung der Voraussetzungen für die Anerkennung und Aberkennung der Eigenschaft eines Gebietes als Kurort ist eine Angelegenheit des 'Kurortewesens' gemäß Art. 12 Abs. 12 Z 2 B.-VG.“