BundesrechtKundmachungenKompetenzfeststellung durch den VfGH

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

In Kraft seit 20. Juli 1968
Up-to-date

Art. 1

„Unter 'Ernährungswesen einschließlich der Nahrungsmittelkontrolle' (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B.-VG.) fallen nicht nur Maßnahmen zur Überwachung der Nahrungsmittel vom sanitären Standpunkt, sondern auch Maßnahmen, die unmittelbar die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zum Inhalt haben.“