Friedliche Beilegung von Streitigkeiten
Vorwort
Art. 1
25.03.1966
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat seit der Kundmachung BGBl. Nr. 138/1964 die Schweiz am 29. November 1965 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, BGBl. Nr. 42/1960, hinterlegt.