Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Vorwort
Art. 1
„Die Regelung des unter Verwendung von Schieß- und Sprengmitteln, insonderheit von Pulver, betriebenen Böllerschießens ist gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 7 B.-VG. 'Waffen-, Munitions- und Sprengmittelwesen, Schießwesen' Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung.“