BundesrechtKundmachungenFriedliche Beilegung von StreitigkeitenArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 27. Juni 1964
Up-to-date

27.06.1964

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat seit der Kundmachung BGBl. Nr. 197/1961 Luxemburg am 5. Juli 1961 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, BGBl. Nr. 42/1960, hinterlegt.

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