BundesrechtKundmachungenKompetenzfeststellung durch den VfGHArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 24. Dezember 1964
Up-to-date

„Die Regelung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten der ehemaligen Landkreise in Österreich ist eine Angelegenheit der 'Organisation der Verwaltung in den Ländern' nach Art. 12 Abs. 1 Z 1 B.-VG.“

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