BundesrechtKundmachungenPrivilegien und Immunitäten des Europarates

Privilegien und Immunitäten des Europarates

In Kraft seit 06. Juni 1964
Up-to-date

Art. 1

06.06.1964

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat seit der Kundmachung BGBl. Nr. 196/1961 Belgien am 7. September 1961 seine Ratifikationsurkunde zum Zweiten Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 13/1959, hinterlegt.