BundesrechtKundmachungenKompetenzfeststellung durch den VfGH

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

In Kraft seit 22. November 1963
Up-to-date

Art. 1

„Die gesetzliche Regelung privatrechtlicher Dienstverhältnisse zu den Ortsgemeinden ist – soweit nicht hinsichtlich bestimmter Gruppen von Gemeindebediensteten bundesverfassungsgesetzlich anderes bestimmt ist -

a) hinsichtlich der Bediensteten, die keine behördlichen Aufgaben zu besorgen haben, gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 6 beziehungsweise

Z. 11 B.-VG. ('Zivilrechtswesen' beziehungsweise 'Arbeiterrecht') Sache des Bundes,

b) hinsichtlich der Bediensteten, die behördliche Aufgaben zu besorgen haben, gemäß Art. 15 Abs. 1 B.-VG. Sache der Länder.“