Schutz der Opfer des Krieges
Vorwort
Art. 1
27.06.1962
Nach Mitteilungen der Schweizerischen Botschaft in Wien haben seit der Kundmachung BGBl. Nr. 113/1961 folgende weitere Staaten die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/1953, ratifiziert beziehungsweise sind diesen beigetreten:
Datum der Hinterlegung der
Staaten: Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Portugal 14. März 1961
Paraguay 23. Oktober 1961
Kolumbien 8. November 1961
Portugal hat zu Artikel 10 der 1., 2. und 3. Konvention sowie zu
Artikel 11 der 4. Konvention Vorbehalte erklärt.
Des weiteren haben folgende Staaten Kontinuitätserklärungen in dem Sinn abgegeben, daß sie sich vom Tag ihrer Unabhängigkeit an kraft der Ratifikation der Genfer Abkommen durch die ehemals für ihre internationalen Beziehungen verantwortliche europäische Macht an die Genfer Abkommen für gebunden erachten:
Staaten: Datum der Unabhängigkeit:
Togo 27. April 1960
Dahomey 1. August 1960
Ober-Volta 5. August 1960
Elfenbeinküste 7. August 1960
Nigeria 1. Oktober 1960