BundesrechtKundmachungenKompetenzfeststellung durch den VfGH

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

In Kraft seit 31. August 1962
Up-to-date

Art. 1

„Maßnahmen der Bodenreform fallen auch dann unter die Kompetenzbestimmung des Art. 12 Abs. 1 Z 5 B.-VG., wenn sie sich auf forstwirtschaftliche Grundstücke beziehen.“