Vorwort
08.08.1961
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat seit der letzten Kundmachung des Geltungsbereiches, BGBl. Nr. 80/1961, die Bundesrepublik Deutschland am 18. April 1961 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, BGBl. Nr. 42/1960, hinterlegt.