BundesrechtKundmachungenAbkommen über internationale Ausstellungen

Abkommen über internationale Ausstellungen

In Kraft seit 28. Oktober 1959
Up-to-date

Art. 1

28.10.1959

Nach Mitteilungen der Französischen Botschaft in Wien sind folgende weitere Staaten dem Abkommen über internationale Ausstellungen, BGBl. Nr. 65/1957, in der Fassung des Abänderungsprotokolls, BGBl. Nr. 66/1957, beigetreten:

Kanada, Monaco und die Sowjetunion.