BundesrechtKundmachungenKompetenzfeststellung durch den VfGH

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

In Kraft seit 31. Juli 1952
Up-to-date

Art. 1

„Nach dem Lehrerdienstrechts-Kompetenzgesetz steht die Gesetzgebung in Angelegenheiten des Dienstrechtes, einschließlich des Besoldungs- und des Disziplinarrechtes, dem Bund auch hinsichtlich des Fachpersonals öffentlicher Kindergärten (Kindergärtnerinnen, Kindergartenleiterinnen, Beamte der pädagogischen Aufsicht) zu.“