BundesrechtKundmachungenKompetenzfeststellung durch den VfGH

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

In Kraft seit 16. Dezember 1951
Up-to-date

Art. 1

„Die Enteignung von Grundstücken zur Errichtung von Klein- und Mittelwohnungen sowie von städtischen Siedlungen ist nach Art. 11 Abs. 1 Z 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 („Volkswohnungswesen“) Bundessache in Gesetzgebung und Landessache in Vollziehung.“