BundesrechtKundmachungenKompetenzfeststellung durch den VfGH

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

In Kraft seit 28. Februar 1951
Up-to-date

Art. 1

„Die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und für Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Bundessache sind, steht der Bundesgesetzgebung zu.

Die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um ein einzelnes Land und für Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, steht der Landesgesetzgebung zu.“