BundesrechtKundmachungenKompetenzfeststellung durch den VfGH

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

In Kraft seit 08. Januar 1933
Up-to-date

Art. 1

„Der Schutz gegen Vortäuschung öffentlicher Berechtigungen und unbefugte Verfertigung amtlicher Siegel fällt als eine Angelegenheit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit gemäß Artikel 10, Absatz 1, Z 7, des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 nach Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes.

Als Vortäuschung öffentlicher Berechtigungen sind insbesondere anzusehen die unbefugte Führung öffentlicher Wappen und amtlicher Siegel, öffentlicher Titel (Amts- und Berufstitel), von Ehrenzeichen, akademischen Graden u. dgl., die Vortäuschung einer öffentlichen Würde, unbefugtes Tragen von Amtskleidungen, öffentlichen Uniformen und Amtsabzeichen und die unbefugte Führung von Bezeichnungen oder Benennungen, die auf einen öffentlichen Charakter oder auf eine an besondere gesetzliche Voraussetzungen geknüpfte Berechtigung hinweisen.“