GeO der VA 2026
Gliederung
IV. Abschnitt Rentenkommission
§ 38 Geheimhaltung
Die Mitglieder der Rentenkommission unterliegen der Geheimhaltung im selben Umfang wie die Volksanwaltschaft.
§ 38 GeO der VA 2026 · GeO der VA 2026 · Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission
…§ 38. Die Mitglieder der Rentenkommission unterliegen der Geheimhaltung im selben Umfang wie die Volksanwaltschaft.…
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