BundesrechtGeschäftsordnungenGeschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte und der Schätzungsausschüsse§ 13

§ 13Schätzungsausschüsse

In Kraft seit 24. August 2005
Up-to-date

Schätzungsausschüsse werden von der Steuer- und Zollkoordination (BGBl. II Nr. 168/2004) für die einzelnen Finanzamtsbereiche zur Durchführung der Bodenschätzung gebildet.

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