§ 7 Theoretische Ausbildung — Entschließung des Bundespräsidenten über die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei
Rückverweise
Die theoretische Ausbildung umfasst
1. die allgemeine theoretische Ausbildung an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB), sowie
2. die interne theoretische Ausbildung.
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