(1) Die Präsidentschaftskanzlei bekennt sich zu einer zukunftsorientierten, individuell abgestimmten Ausbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach den neuesten Erkenntnissen.
(2) Vorrangige Ziele der Grundausbildung sind die Vermittlung
1. jener Kenntnisse, die für die Wahrnehmung der Aufgaben von Arbeitsplätzen einer bestimmten Verwendungsgruppe bzw. Entlohnungsgruppe grundsätzlich erforderlich sind,
2. spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten des Arbeitsplatzes, den der Bedienstete zu Beginn der Grundausbildung innehat oder anstrebt,
3. der Besonderheiten des Dienstes im Ressortbereich der Präsidentschaftskanzlei,
4. der Kenntnisse über die Funktionsweise der österreichischen staatlichen Institutionen und der Europäischen Union.
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