(1) Finanzzuweisungen des Bundes an die Länder (Gemeinden) und der Länder an die Gemeinden können entweder als Schlüsselzuweisungen oder als Bedarfszuweisungen gewährt werden. Bei der Erstellung der Schlüssel ist die durchschnittliche Belastung der Gebietskörperschaften durch die ihnen obliegenden Pflichtaufgaben und ihre eigene Steuerkraft zu berücksichtigen. Bedarfszuweisungen können zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt, zur Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse oder zum Ausgleich von Härten gewährt werden, die sich bei der Verteilung von Abgabenertragsanteilen oder Schlüsselzuweisungen ergeben.
(2) Zweckgebundene Zuschüsse des Bundes werden durch das Finanzausgleichsgesetz oder durch Bundesgesetze festgesetzt, welche die Verwaltungsaufgaben regeln, zu deren Lasten die Zuschüsse zu leisten sind. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß für Zuschüsse der Länder an die Gemeinden (Gemeindeverbände).
§ 131a KFG 1967 · KFG 1967 · Kraftfahrgesetz 1967
§ 131a Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds
…werden kann. Im übrigen besteht auf die Leistungen des Fonds kein Anspruch. (6) Die den Ländern zufließenden Mittel stellen Zweckzuschüsse im Sinne des § 12 F-VG 1948 , BGBl. Nr. 45, dar und sind für die im Abs. 4 lit. a bis c angeführten Aufgaben zu verwenden. Über die Verwendung…
Institutionelles Kinderbetreuungsangebot und Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in Kinderbetreuungsein, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
Art. 5 Artikel 5
…im Zusammenhang mit den Maßnahmen gemäß Art. 7 in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jährlich einen Zweckzuschuss im Sinn der §§ 12 und 13 F-VG 1948 in der Höhe von 15 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dieser Betrag wird wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Burgenland: 437.000,– Euro…
Art. 6 Artikel 6
…und Gemeinden für die Maßnahmen gemäß Art. 3 in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jährlich einen Zweckzuschuss im Sinn der §§ 12 und 13 F-VG 1948 in der Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dieser Betrag wird wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Burgenland: 83.500,– …
Frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für 2015/16 bis 2017/18, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
Art. 4 Artikel 4
…eins aufgeteilt, wobei etwaige Beiträge von Gemeinden dem Anteil des jeweiligen Landes zugerechnet werden können. Der Zweckzuschuss des Bundes im Sinne der §§ 12 und 13 F-VG 1948 beträgt in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 jeweils maximal 20 Millionen Euro. Dieser ist wie folgt auf die Länder aufzuteilen: 1…
§ 153b StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 153b Förderungsmißbrauch
…Interessen aus öffentlichen Haushalten gewährt wird und für die keine angemessene geldwerte Gegenleistung erbracht wird; ausgenommen sind Zuwendungen mit Sozialleistungscharakter und Zuschüsse nach § 12 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 . Öffentliche Haushalte sind die Haushalte der Gebietskörperschaften sowie anderer Personen des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme der Kirchen und Religionsgesellschaften.…
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