G189/96—VfGH Rechtssatz
29. November 1996
Tirol Nr. 11/1994, idF LGBl. Nr. 82/1994, (Tir FreilandbautenG), wird als verfassungswidrig aufgehoben. Keine Amnestie oder Abolition iSd Art65 Abs2 litc bzw Art93 B-VG. Der Gleichheitssatz verwehrt es dem Gesetzgeber nicht, in bestimmten Fällen die nachträgliche Erteilung der Baubewilligung für bereits errichtete Bauwerke vorzusehen, die im Widerspruch zur Flächenwidmung…