Nähere Bestimmungen zur Ausführung dieses Hauptstückes, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten im Bereich der Volksanwaltschaft, sind bundesgesetzlich zu treffen.
Rückverweise
…Meinungsverschiedenheiten zwischen der Volksanwaltschaft und der Steiermärkischen Landesregierung über die Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen berufen, die die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft regeln. Die näheren Regelungen darüber (Art148j B-VG) trifft das VerfGG: Nach dessen §36g sind auf solche Verfahren die Bestimmungen über die Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung von gesetzlichen Regelungen über…
…Meinungsverschiedenheiten zwischen der Volksanwaltschaft und der Steiermärkischen Landesregierung über die Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen berufen, die die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft regeln. Die näheren Regelungen darüber (Art148j B-VG) trifft das VfGG: Nach dessen §36g sind auf solche Verfahren die Bestimmungen über die Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung von gesetzlichen Regelungen über…