BundesrechtBundesverfassungsgesetzeGenehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum BVG§ 3

§ 3

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

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