§ 3 — Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum BVG
§ 3 — Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum BVG
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 112/2017
Inkrafttretungsdatum
01. August 2017
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40195769
Zuletzt nach Updates gesucht am
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
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