BundesrechtBundesverfassungsgesetzeNachhaltigkeit, Tierschutz, umfassender Umweltschutz, Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und Forschung§ 7

§ 7

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

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