§ 5 — Unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten
§ 5 — Unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 832/1992
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1993
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12106196
Zuletzt nach Updates gesucht am
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
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