§ 4 — Unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten
§ 4 — Unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 832/1992
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1993
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12106195
Zuletzt nach Updates gesucht am
Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft und hinsichtlich des § 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2028, hinsichtlich der §§ 1 und 3 mit Ablauf des 31. Dezember 2033 außer Kraft.
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