BundesrechtBundesverfassungsgesetzeUnterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten§ 4

§ 4

Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft und hinsichtlich des § 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2028, hinsichtlich der §§ 1 und 3 mit Ablauf des 31. Dezember 2033 außer Kraft.

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