§ 3 — Unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten
Rückverweise
Beginnend mit 1. Jänner 2024 ist für weibliche Versicherte die Altersgrenze für die Alterspension jährlich bis 2033 mit 1. Jänner um sechs Monate zu erhöhen.
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