§ 2 — Unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten
Rückverweise
Beginnend mit 1. Jänner 2019 ist für weibliche Versicherte die Altersgrenze für die vorzeitige Alterspension jährlich bis 2028 mit 1. Jänner um sechs Monate zu erhöhen.
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