§ 1 — Unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten
§ 1 — Unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 832/1992
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1993
Außerkrafttretungsdatum
31. Dezember 2033
Paragraf-ID
NOR12106192
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Gesetzliche Regelungen, die unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Versicherten der gesetzlichen Sozialversicherung vorsehen, sind zulässig.
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