Art. 4 Artikel IV — Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988
Art. 4 Artikel IV — Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 685/1988
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1989
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12012653
Zuletzt nach Updates gesucht am
Regelungen, die eine auf Gewinn gerichtete Tätigkeit in Verbindung mit Sammlungen für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verwaltungsbehördlichen Beschränkungen unterwerfen, sind in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache.
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