BundesrechtBundesverfassungsgesetzeBeschluß der Provisorischen Nationalversammlung über die Aufhebung der ZensurArt. 2

Art. 2

In Kraft seit 16. November 1918
Up-to-date

2. Die Einstellung von Druckschriften und die Erlassung eines Postverbotes gegen solche findet nicht mehr statt.

Die bisher verfügten Einstellungen und Postverbote sind aufgehoben. Die volle Freiheit der Presse ist hergestellt.

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