BundesrechtBundesverfassungsgesetzeBeschluß der Provisorischen Nationalversammlung über die Aufhebung der Zensur

Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung über die Aufhebung der Zensur

In Kraft seit 16. November 1918
Up-to-date

Art. 1

1. Jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben.

Art. 2

2. Die Einstellung von Druckschriften und die Erlassung eines Postverbotes gegen solche findet nicht mehr statt.

Die bisher verfügten Einstellungen und Postverbote sind aufgehoben. Die volle Freiheit der Presse ist hergestellt.

Art. 3

3. Die Ausnahmsverfügungen betreffs des Vereins- und Versammlungsrechtes sind aufgehoben. Die volle Vereins- und Versammlungsfreiheit ohne Unterschied des Geschlechts ist hergestellt.