§ 16 Kosten — ZvVG
Die Zuordnung der Kosten der Aufsicht nach diesem Abschnitt innerhalb des Rechnungskreises Bankenaufsicht (§ 19 Abs. 1 Z 1 FMABG) hat gemäß § 69a BWG zu erfolgen.
§ 16 ZvVG · ZvVG · Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz
§ 16 Kosten
…Kosten § 16. Die Zuordnung der Kosten der Aufsicht nach diesem Abschnitt innerhalb des Rechnungskreises Bankenaufsicht (§ 19 Abs. 1 Z 1 FMABG) hat gemäß…
Rückverweise