§ 27 Ausstattung der Dokumente; Zustellformulare; Zustellnachweise
§ 27 Ausstattung der Dokumente; Zustellformulare; Zustellnachweise — ZustG
§ 27 Ausstattung der Dokumente; Zustellformulare; Zustellnachweise — ZustG
Anmerkung
Notifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 83/189/EWG: Art. 5, BGBl. I Nr. 5/2008
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 200/1982 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
Inkrafttretungsdatum
01. März 2013
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40148262
Zuletzt nach Updates gesucht am
Soweit dies erforderlich ist, hat die Bundesregierung durch Verordnung nähere Bestimmungen über
1. die Ausstattung der zuzustellenden Dokumente,
2. die bei der Zustellung verwendbaren Formulare und
3. die für die elektronische Übermittlung gemäß § 22 Abs. 3 sowie für die Speicherung und Übermittlung der die Beurkundung der Zustellung betreffenden Daten erforderlichen technischen Voraussetzungen
zu erlassen.
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