ZustG
Gliederung
2. Abschnitt Physische Zustellung
§ 19 Rücksendung, Weitersendung und Vernichtung
(1) Dokumente, die weder zugestellt werden können, noch nachzusenden sind oder die zwar durch Hinterlegung zugestellt, aber nicht abgeholt worden sind, sind entweder an den Absender zurückzusenden, an eine vom Absender zu diesem Zweck bekanntgegebene Stelle zu senden oder auf Anordnung des Absenders nachweislich zu vernichten.
(2) Auf dem Zustellnachweis (Zustellschein, Rückschein) ist der Grund der Rücksendung, Weitersendung oder Vernichtung zu vermerken.
§ 143 GWG 2011 · GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
§ 143 Einstweilige Sicherheitsmaßnahmen
…Monats ein schriftlicher Bescheid zu erlassen, widrigenfalls die getroffene Maßnahme als aufgehoben gilt. Dieser Bescheid gilt auch dann als erlassen, wenn er gemäß § 19 Zustellgesetz , BGBl. Nr. 200/1982, wegen Unzustellbarkeit an die Behörde zurückgestellt worden ist und seit dem Anschlag an der Amtstafel durch die Behörde gemäß §…
§ 41 Wr. VG · Wr. VG · Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
§ 41 Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen
…Monat ein schriftlicher Bescheid zu erlassen, widrigenfalls die getroffene Maßnahme als aufgehoben gilt. Der Bescheid gilt auch dann als erlassen, wenn er gemäß § 19 Zustellgesetz , BGBl. Nr. 200/1982, in der Fassung BGBl. I Nr. 205/2022, wegen Unzustellbarkeit an die Behörde zurück gestellt worden ist. (7…
Steiermärkisches Prostitutionsgesetz
§ 11 § 11
…erfüllt oder einer gemäß § 13 Abs. 1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt. Die Schließungsverfügung gilt auch dann als erlassen, wenn sie gemäß § 19 des Zustellgesetzes , BGBl. Nr. 200/1982, in der Fassung BGBl.Nr. 357/1990, wegen Unzustellbarkeit an die Behörde zurückgestellt worden ist. (3) Von der Schließung ist…
Rückverweise