§ 16 Hinweis auf Umsetzung
In Kraft seit 12. Juli 2000
Up-to-date
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 98/84/EG über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten, ABl. L 320 vom 28. November 1998, S 54, umgesetzt.
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