ZTG 2019
Gliederung
2. Hauptstück Berufliche Vertretung – Ziviltechnikerkammern
3. Abschnitt Bundeskammer der Ziviltechniker
§ 58 Mitglieder
Mitglieder der Bundeskammer der Ziviltechniker sind die Länderkammern.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden