ZPO
Gliederung
Sechster Theil. Besondere Arten des Verfahrens.
Fünfter Abschnitt Kollektive Rechtsverfolgung
Erster Titel Verbandsklage auf Unterlassung
§ 622
Zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs gemäß § 5 Abs. 1 QEG können einstweilige Verfügungen erlassen werden.
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