Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Die Rechtssache wird an das Berufungsgericht zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Klägerin stützte ihre am 13. 10. 2011 eingebrachte Aufkündigung auf einen erheblich nachteiligen Gebrauch des Mietgegenstandes durch den Mieter gemäß § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG. Im Schriftsatz benannte sie in der Rubrik „Rechtssache“ die „gekündigte Partei/Beklagter“, und zwar fü…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Klägerin ist zulässig und im Sinn einer Aufhebung des Urteils des Berufungsgerichts berechtigt. 1.1. § 562 ZPO regelt Form und Inhalt des Parteiantrags, auf dessen Grundlage die Aufkündigung erlassen wird: Nach § 562 Abs 1 ZPO muss der Schriftsatz oder das über die …