(1) An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen Tagsatzungen nicht abgehalten werden.
(2) Welche Tage im Sinne dieses Gesetzes als Feiertage zu gelten haben, wird durch Verordnung bestimmt.
Rückverweise
…wurde aber erst am 11. Jänner 2000 zur Post gegeben. Daran vermag der Hinweis des Beschwerdeführers auf die Wirkung der Gerichtsferien nach den §§221 ff. ZPO nichts zu ändern, weil die Bestimmungen der ZPO über die Gerichtsferien im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nicht anzuwenden sind, wie der Verfassungsgerichtshof ausführlich in VfSlg…
…Werktag als letzter Tag der Frist anzusehen (§ 126 Abs 2 ZPO). Christi Himmelfahrt ist ein Feiertag im Sinn dieser Bestimmung (§ 221 Abs 2 ZPO iVm § 1 Abs 1 FeiertagsruheG BGBl 1957/153 idF BGBl 1967/264). Der 17. 5. 2012, auf den…
…1984 bedingt abgeschlossenen Vergleich widerrufen. Sie gab bekannt, daß sie zur nächsten Tagsatzung nicht erscheinen werde und beantragte, den Antrag sodann unter Anwendung des § 221 Abs. 2 ZPO von Amts wegen als ohne Verzicht auf den Anspruch als zurückgenommen zu erklären. Für den Fall, daß diesem Antrag nicht entsprochen werde, "würde hiemit der…