Die in den §§. 180 bis 194 dem Vorsitzenden des Senates und dem Senate beigelegten Befugnisse kommen im Verfahren vor dem Einzelrichter diesem zu.
Rückverweise
§ 195 ZPO gilt auch für den Einzelrichter im Gerichtshofverfahren (Neumann, Kommentar 4.Auflage, 817; Fasching II, 949).…